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Im Geschäftsverteilungsplan sind geregelt:

  • die Besetzung der Spruchkörper
  • die Geschäftsverteilung
  • die Allgemeinen Grundsätze der Geschäftsverteilung
  • die Vertretung in anderen Kammern

Der Geschäftsverteilungsplan wird vom Präsidium des Verwaltungsgerichts Magdeburg für jedes Kalenderjahr neu beschlossen und im Laufe des Jahres, sofern erforderlich, angepasst.

Hier können Sie den aktuellen Geschäftsverteilungsplan einsehen:

Geschäftsverteilungsplan (für das Geschäftsfjahr 2025 in der ab 01.07.2025 gültigen Fassung, PDF, nicht barrierefrei)

Geschäftsverteilungsplan (für das Geschäftsfjahr 2025 in der bis zum 30.06.2025 gültigen Fassung, PDF, nicht barrierefrei)