Die Rechtsantragstelle des Verwaltungsgerichts Magdeburg
In der Rechtsantragstelle können Klagen und Anträge, insbesondere auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, zu Protokoll gegeben werden.
Die Rechtsantragstelle des Verwaltungsgerichts Magdeburg befindet sich im Raum 2.041 und ist telefonisch unter (0391) 606 - 7056 oder 7063 erreichbar. Falls unter dieser Nummer keine Verbindung zustande kommen sollte, kann die Zentrale unter (0391) 606 – 0 angerufen werden. Diese kann dann ggf. das Gespräch an den für die Rechtsantragstelle zuständigen Mitarbeiter des Gerichts weitergeleitet werden kann.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr sowie am Dienstag von 14.00 bis 17.00 Uhr.
Was leistet die Rechtsantragstelle?
- Hilfe bei der Formulierung des Klage- bzw. des Eilrechtsschutzantrags
- Aufnahme einer Begründung in angemessenem Umfang zu Protokoll
Was leistet die Rechtsantragstelle nicht?
- Die Rechtsantragstelle verfügt nicht über Dolmetscherinnen und Dolmetscher. Personen, die kein oder nicht ausreichend Deutsch sprechen, sollten jemanden mitbringen, der für sie übersetzen kann. Das Gericht stellt nur zur mündlichen Verhandlung einen Dolmetscher.
- Die Rechtsantragstelle informiert darüber, welche rechtlichen Schritte eingeleitet werden können. Sie leistet jedoch keine Rechtsberatung. Es können insbesondere keine Angaben zu Erfolgsaussichten gemacht werden.
- Die Rechtsantragstelle hilft nicht bei der eigentlichen Klage- bzw. Antragsbegründung. Diese muss selbst, gegebenenfalls mit anwaltlicher Hilfe, verfasst werden.
- Die Rechtsantragsteller nimmt keine Schriftsätze zu laufenden Verfahren entgegen.
Was ist mitzubringen?
- Bescheide (einschließlich eventuell ergangener Widerspruchsbescheide), die angefochten werden sollen
- Kopien der genannten Bescheide für die gerichtliche Verfahrensakte
- eine Vollmacht, falls eine Klage oder ein Antrag nicht im eigenen Namen, sondern im Namen einer anderen Person erhoben bzw. gestellt werden soll
- eine Übersetzung von Originaldokumenten, die in fremder Sprache verfasst sind
- ein amtlicher Lichtbildausweis.