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Verwaltungsgericht Magdeburg

Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Verwaltungsgerichts Magdeburg. Das Verwaltungsgericht liegt zentral in der Innenstadt Magdeburgs. Es gehört zum Gebäudekomplex des Justizzentrums, dem ehemaligen Hauptpostgebäude auf dem Breiten Weg 203-206.

Hausanschrift

Verwaltungsgericht Magdeburg
Breiter Weg 203 - 206
39104 Magdeburg

Postanschrift

Verwaltungsgericht Magdeburg
39083 Magdeburg
Telefon: 0391 606-0
Telefax: 0391 606-7032
E-Mail: vg-md(at)justiz.sachsen-anhalt.de

Fragen zur Anfahrt werden hier beantwortet.

Barrierefreiheit

Hinweis für Rollstuhlfahrer/Gehbehinderte:

Direkt links vor dem Justizzentrum Magdeburg (Breiter Weg) befinden sich 2 gekennzeichnete Behindertenparkplätze. 

Das Justizzentrum Magdeburg ist für gehbehinderte Menschen barrierefrei durch den Haupteingang erreichbar. Links neben dem Haupteingang, am Briefkasten, befindet sich eine Rufeinrichtung (Sprechanlage), mit der im Bedarfsfall von der Justizwachtmeisterei Hilfe gerufen werden kann. Alle Ebenen sind über Aufzüge zu erreichen.

Der Präsident und sein Vertreter

  • Präsident des Verwaltungsgerichts Magdeburg: Helmut Engels
  • Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Magdeburg: Uwe Haack

Datenschutzbeauftragter

Hinweise

Per E-Mail können in Rechtssachen Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden. Das Verwaltungsgericht Magdeburg ist jedoch seit dem 01.03.2009 auch "auf elektronischem Wege" zu erreichen. Nähere Hinweise dazu finden Sie unter der Rubrik "Themen/ Elektronischer Rechtsverkehr".

Besonders eilbedürftige Verfahren

Sollte es erforderlich sein, an einem Freitag oder an einem Tag vor einem gesetzlichen Feiertag Eilanträge einzureichen, über die eine Entscheidung noch vor Ablauf des Tages zu treffen ist, wird gebeten, diese aus organisatorischen Gründen vor 13.00 Uhr beim Gericht anzukündigen. Gleiches gilt, wenn abzusehen ist, dass aller Voraussicht nach an einem Sonn- oder Feiertag um gerichtlichen Rechtsschutz nachgesucht werden muss. 

Soweit für o.g. besonders eilbedürftige Verfahren das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) genutzt werden soll, wird darauf hingewiesen, dass eine fristgerechte Bearbeitung nur innerhalb der angegebenen Geschäftszeiten sichergestellt werden kann. Außerhalb dieser Zeiten, insbesondere an einem Freitag oder an einem Tag vor einem gesetzlichen Feiertag, wird auf eine Übermittlung per Telefax und die vorgenannte Ankündigung verwiesen. Eine Bearbeitung elektronisch eingereichter Anträge ist außerhalb der angegebenen Geschäftszeiten nicht möglich.

WICHTIGER HINWEIS: Am Montag, den 04.03.2024, kann das Verwaltungsgericht ab 6 Uhr bis voraussichtlich 12 Uhr nicht auf das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) zugreifen. Elektronische Nachrichten gehen zwar ein, können durch das Verwaltungsgericht während dieser Zeit aber nicht gelesen werden. Es wird deshalb gebeten, eilige Anliegen in der Zeit von Freitag, dem 01.03.2024, 13:00 Uhr bis Montag, dem 04.03.2024, 13:00 Uhr zusätzlich per Telefax zu übermitteln.