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Mediation im Gericht - das Güterichterverfahren

Das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung hat die Mediation an den Gerichten neu geregelt. Nunmehr können die Beteiligten eines Gerichtsverfahrens mit ihrem Einverständnis für einen Güteversuch an einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verwiesen werden.

Für das Güteverfahren werden keine zusätzlichen Gerichtskosten erhoben. Hat der Güteversuch zu einer Einigung geführt, wird die Vereinbarung entweder als Vergleich protokolliert oder in den Prozess eingebracht, die Klage zurückgenommen oder das Verfahren für erledigt erklärt. Kann in der Güteverhandlung keine einvernehmliche Lösung erzielt werden, gibt der Güterichter das Verfahren an die zuständige Kammer zurück. Das gerichtliche Verfahren wird in dem Stadium fortgesetzt, in dem es sich vor der Güteverhandlung befand. Hierbei dürfen die in der Güteverhandlung offengelegten Informationen nicht in das Verfahren eingebracht werden, es sei denn, dies ist so vereinbart worden.

Sollten Sie ein Verwaltungsstreitverfahren führen und einen Güteversuch wünschen, teilen Sie das dem Gericht bitte unter dem Aktenzeichen des Verfahrens mit. Es wird dann prüfen, ob sich der Rechtsstreit für einen Güteversuch tatsächlich eignet und ob ggf. die anderen Beteiligten ebenfalls mit der Durchführung eines solchen Verfahrens einverstanden sind.

Für weitere Information stehen Ihnen gern unsere Güterichter zur Verfügung. Sie sind durch die präsidiale Geschäftsverteilung zur Güterichterin bzw. zum Güterichter beim Verwaltungsgericht Magdeburg bestellt worden und über die Geschäftsstelle für Güterichterverfahren (Frau Giebson, Tel: 0391 606-7011) zu erreichen.