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Datenschutzerklärung des Verwaltungsgerichts Magdeburg

Information gemäß Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

 

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung - DS-GVO) über unsere Datenverarbeitung.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) findet gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe d) keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Gerichte und Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung. Soweit Behörden auf diesem Gebiet tätig werden, finden sich datenschutzrechtliche Bestimmungen im Datenschutzrichtlinienumsetzungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSUG LSA). Vorrangig im Verhältnis zu diesen allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind jedoch fachgesetzliche Regelungen und hier insbesondere die im 8. Buch der Strafprozessordnung (StPO) niedergelegten speziellen Verfahrensvorschriften.

Hinweis: Die folgende Datenschutzerklärung bezieht sich nicht auf die Datenverarbeitung innerhalb des Landesportals (Datenschutzerklärung des Landesportals www.sachsen-anhalt.de) sondern auf die Datenverarbeitung in der oben genannten Institution.

1. Verantwortlicher im Sinne der DSG-VO

Verwaltungsgericht Magdeburg
Breiter Weg 203 - 206
39104 Magdeburg
Telefon: 0391 606-0
Fax: 0391 606-7032
E-Mail: <link>vg-md(at)justiz.sachsen-anhalt.de
www.vg-md.sachsen-anhalt.de

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter des
Verwaltungsgerichts Magdeburg
Breiter Weg 203 - 206
39104 Magdeburg
E-Mail: <link>DS.VG-MD(at)justiz.sachsen-anhalt.de

3. Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen

Die Datenverarbeitung in der Justiz erfolgt zur Erfüllung des Rechtsprechungsauftrages der Gerichte (Artikel 92 GG, Artikel 83 Abs. 1 Verf LSA), zur Durchführung von Ermittlungsverfahren (§ 161 StPO) oder von Strafverfahren einschließlich Vollstreckung (§ 483 StPO) sowie zum Zweck der Aufgabenerfüllung der Justizverwaltung.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der Gerichts- und Prozessordnungen sowie Verfahrensgesetze. Die Wahrnehmung der Aufgabe der Rechtsprechung umfasst auch eine Dokumentation zum Zwecke zukünftiger Rechtsfindung.

Die Staatsanwaltschaften dürfen ferner die in § 484 Absatz 1 StPO aufgezählten Daten für Zwecke künftiger Strafverfahren verarbeiten und personenbezogene Daten im erforderlichen Umfang für Zwecke der Vorgangsverwaltung verarbeiten (§ 485 StPO).

Zur Durchführung eines Bewerbungsauswahlverfahrens und der Vorbereitung der Einstellung, Abordnung oder Versetzung werden die Daten gemäß § 84 des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt und § 50 Satz 4 Beamtenstatusgesetz verarbeitet.

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind ebenfalls Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b, c und e, Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe f DS-GVO. Ergänzend gelten für die Datenverarbeitung die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Datenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. In Personalvertretungssachen sowie Disziplinarsachen kommen auch die Personalvertretungsgesetze beziehungsweise Disziplinargesetze von Bund und Land zur Anwendung.

4. Elektronische Datenverarbeitung

Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten werden IT-gestützte Verfahren eingesetzt. Für diese sind technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen den unbefugten Zugriff zu schützen.

5. Datenkategorie und Datenherkunft

Wir verarbeiten alle personenbezogenen Daten, die in einer Eingabe, in einem Antrag, einem Verwaltungsverfahren einer Klage, Berufung, Beschwerde oder im Wege des Amtsermittlungsgrundsatzes von Ihnen oder von Dritten (zum Beispiel von Anwaltskanzleien und Notariaten, Kreditinstituten, sonstigen Personen, Behörden und so weiter) mitgeteilt werden. 

Zudem werden personenbezogene Daten, die aus öffentlich zugänglichen Quellen (zum Beispiel Schuldnerverzeichnissen, Grundbüchern, Handels- und Vereinsregistern) zulässigerweise gewonnen oder von anderen Behörden oder Institutionen übermittelt werden, verarbeitet.

Datenkategorien personenbezogener Daten können beispielsweise sein:

  • allgemeine Personenangaben (zum Beispiel Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit),
  • Kontaktdaten (zum Beispiel postalische Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer),
  • Legitimationsdaten (zum Beispiel Ihre Ausweisdaten),
  • Dokumentationsdaten (zum Beispiel Logdaten, Kennungen).

Sofern dies zur Bearbeitung des jeweiligen Vorgangs oder Verfahrens zulässig und notwendig ist, können darüber hinaus beispielsweise auch folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden:

  • Angaben zu familiären und sonstigen Beziehungen (zum Beispiel Familienstand, Verwandtschaftsverhältnisse, Beschäftigungsverhältnisse, Krankenversicherung),
  • Angaben zu physischen Merkmalen (zum Beispiel Geschlecht, Haar- oder Augenfarbe, Körpergröße),
  • biometrische Daten (zum Beispiel Bildaufnahmen),
  • Gesundheitsdaten (zum Beispiel Erkrankungen, gesundheitlicher Zustand, Krankmeldungen),
  • Beurteilungs- und Leistungsdaten (zum Beispiel Schul- und Arbeitszeugnisse, beruflicher Werdegang, Beurteilungen),
  • Bank- und Finanzdaten (zum Beispiel Bankverbindung, finanzielle Situation),
  • Vertragsdaten

Insofern können auch, soweit erforderlich, besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikel 9 Abs. 1 DS-GVO und Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 10 Satz 1 DS-GVO verarbeitet werden.

6. Weitergabe personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen von Ermittlungs-, Gerichts- und Verwaltungsverfahren nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ganz oder in Teilen nur von den Personen des Gerichts oder der Behörde verarbeitet, die mit der Durchführung des jeweiligen Verfahrens betraut sind, in dem Ihre Daten verfahrensrelevant sind.

Darüber hinaus werden Daten auch zur Anforderung von Verwaltungs-, Gerichts- und Ermittlungsakten, Auskünften, Befundberichten und Urkunden, zur Erstellung von Gutachten und Übersetzungen oder zur Beweiserhebung weitergegeben.

Zur Durchführung des behördlichen Verfahrens kann eine Übermittlung Ihrer Daten an folgende Kategorien von Empfängern erforderlich sein

  • Beteiligte des jeweiligen Verfahrens und gegebenenfalls diesen zur Ausbildung zugewiesenen Personen
  • zuständige Aufsichts- und Kontrollbehörden,
  • Personen, die für besondere Aufgaben des Verwaltungshandelns zuständig sind (beispielsweise im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit),
  • Gerichte und Justizbehörden,
  • Behörden und Ämter,
  • Schul- und Ausbildungsinstitutionen,
  • Ehrenamtliche Richter
  • Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsbeamte,
  • Sachverständige,
  • Dolmetscher und Übersetzer,
  • Zeugen,
  • im Rahmen des Erforderlichen eingesetzte IT-Dienstleister
  • Personen, die um Auskunft oder Erstellung von Befundberichten ersucht werden müssen sowie
  • zur Akteneinsicht Berechtigte.

Die Datenübermittlung erfolgt nur in dem Umfang, wie dies für das jeweilige Verfahren oder zur Wahrnehmung der jeweiligen Aufsichts- und Kontrollrechte notwendig ist.

7. Auftragsverarbeitung

Grundsätzlich verwenden und verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nur innerhalb unserer Behörde.

Für den Fall, dass für bestimmte Verfahren oder Verfahrensabschnitte eine Datenverarbeitung im Auftrag erfolgt („Auftragsverarbeitung“), werden die Auftragsverarbeiter vertraglich dazu verpflichtet, personenbezogene Daten nur im Einklang mit den Anforderungen der datenschutzrechtlichen Regelungen zu verwenden und den Schutz der Rechte der betroffenen Personen zu gewährleisten.

Auftragsverarbeiter werden verpflichtet, alle für ihren Auftrag relevanten Geheimschutzregeln zu beachten, denen der Auftraggeber unterliegt. Hervorzuheben ist, dass Auftragsverarbeiter zur Einhaltung des Steuergeheimnisses nach § 30 AO verpflichtet werden.

8. Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren

Im Rahmen von Bewerbungsverfahren werden folgende weitere Daten elektronisch erfasst und gespeichert:

  • fachliche Interessen sowie angegebene Ortswünsche,
  • Datum der Bewerbung.

Bei einer Bewerbung per E-Mail werden alle mitgesandten Unterlagen gespeichert. Informationen über eine Schwerbehinderung werden im Rahmen des Art. 9 Abs. 2 Buchst. b) DS-GVO i. V. m. § 164 SGB IX verarbeitet.

Wir verarbeiten Ihre Daten, soweit dies zum Zweck des Auswahlverfahrens erforderlich ist und eine gesetzliche Regelung dies erlaubt. Dies schließt die Übermittlung der Daten an nach Rechtsvorschriften zu beteiligende Personen oder Gremien ein, gegebenenfalls auch an eine die ärztliche Untersuchung durchführende Stelle.

Hinweis: Die Nichtbereitstellung Ihrer personenbezogener Daten durch Nutzung des Rechtes auf Widerspruch, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der Daten, durch Nichteinwilligung in die Verarbeitung der Daten oder durch Widerruf einer erteilten Einwilligung führt zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.

9. Dauer der Speicherung und Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer

Personenbezogene Daten, die im Rahmen eines gerichtlichen oder staatsanwaltlichen Verfahrens beziehungsweise eines Verwaltungsverfahrens erhoben wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen und teilweise elektronisch gespeichert. Die Dauer der Verwahrung von Verfahrensakten und der elektronischen Speicherung personenbezogener Daten bestimmt sich nach dem Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz im Land Sachsen-Anhalt sowie der hierzu erlassenen Aufbewahrungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Die Aufbewahrung von personenbezogenen Daten, die wir im Zusammenhang mit Eingaben und Anfragen insbesondere von Bürgerinnen und Bürgern oder in anderen Verwaltungsangelegenheiten erhalten haben, erfolgt ebenfalls nach den vorgenannten Bestimmungen.

10. Ihre Rechte

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach Artikel 13 bis 22 DS-GVO folgende Rechte zu:

  • Auskunft über die Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO),
  • Berichtigung unrichtiger Daten (Artikel 16 DS-GVO),
  • Löschung nicht mehr benötigter Daten (Artikel 17 DS-GVO),
  • Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DS-GVO),
  • Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DS-GVO),
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DS-GVO)

11. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche in anderer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Artikel 77 DS-GVO bei der nachfolgenden, für Sachsen-Anhalt zuständige Aufsichtsbehörde beschweren:

Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Otto-von-Guericke-Str. 34a
39104 Magdeburg
Telefon: +49 391 818030
Telefax: +49 391 8180333
E-Mail: poststelle(at)lfd.sachsen-anhalt.de 
Web: www.datenschutz.sachsen-anhalt.de

12. Hinweise zu Änderungen

Der Inhalt dieser Datenschutzhinweise wird regelmäßig geprüft und an eintretende Änderungen angepasst. Die aktuelle Version wird ebenfalls an dieser Stelle veröffentlicht.