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Verwaltungsgericht Magdeburg
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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg
Gericht hebt Befreiungsbescheid für geplanten Baumwipfelpfad auf
19.07.2019, Magdeburg – 3
- Verwaltungsgericht Magdeburg
Das Verwaltungsgericht
Magdeburg hat mit Urteil vom 16.07.2019 über die Klage einer
Naturschutzvereinigung gegen den Landkreis Harz entschieden.
Die Klägerin
wandte sich gegen die Befreiung von den Ge- und Verboten der Verordnung über
das Landschaftsschutzgebiet "Harz und nördliches Harzvorland". Diese
Befreiung hatte der Landkreis Harz der Stadt Thale für die Errichtung eines Baumwipfelpfades
erteilt.
Dieser Bescheid ? so die
Argumente der Klägerin ? sei rechtswidrig, da der geplante Eingriff nicht durch
überwiegende öffentliche Interessen gerechtfertigt sei.
Das Gericht
hat der Klage stattgegeben. Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt: Der
Bescheid sei rechtswidrig. Die Stadt Thale sei bereits nicht befugt gewesen,
einen solchen Befreiungsantrag zu stellen. Die Möglichkeit einer Befreiung von
den Ge- und Verboten der Landschaftsschutzverordnung diene nicht dazu, Gemeinden
bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes Plansicherheit zu geben. Durch die
Möglichkeit einer Befreiung von den Regelungen der Landschaftsschutzverordnung sollten
vielmehr Eigentümer und Nutzungsberechtigte betroffener Grundstücke vor
unverhältnismäßigen Einschränkungen ihrer Nutzungsrechte bewahren werden. Die Stadt
Thale sei weder Eigentümerin noch Nutzungsberechtigte des gesamten Gebietes,
auf dem der Baumwipfelpfad durch einen Investor errichtet werden solle. Sie falle
daher nicht in den Schutzbereich der Befreiungsvorschriften.
Die
naturschutzrechtliche Frage, ob der beabsichtigte Pfad gegen
naturschutzrechtliche Vorschriften verstoße, war daher nicht mehr zu
entscheiden.
Die Entscheidung
ist noch nicht rechtskräftig.
Aktenzeichen:
1 A 328/17 MD - Urteil vom 16.07.2019
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