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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg
(VG-MD) Einstellung in den Polizeivollzugsdienst des Landes Sachsen-Anhalt
24.09.2018, Magdeburg – 11
- Verwaltungsgericht Magdeburg
Mit seiner Klage begehrte der Kläger seine Einstellung in
den Vorbereitungsdienst für den Polizeivollzugsdienst des Landes Sachsen-Anhalt
der Laufbahngruppe 2 im 1. Einstiegsamt. Die Fachhochschule der Polizei des
Landes Sachsen-Anhalt hatte die Einstellung des Klägers wegen einer
großflächigen Tätowierung einer "vermummten Gestalt mit dem Logo des 1. FC
Magdeburg" auf seinem Wadenbein abgelehnt.
Das Gericht hat die Fachhochschule der Polizei des Landes
Sachsen-Anhalt mit Urteil vom 20.09.2018 verpflichtet, über die Einstellung des
Klägers neu zu entscheiden. Die Ablehnung der Einstellung ? so die Kammer - sei
rechtswidrig gewesen, da die Fachhochschule sie ausschließlich auf das äußere
Erscheinungsbild des Klägers gestützt habe. Derzeit fehle es in Sachsen-Anhalt noch
an einer ausreichenden Rechtsgrundlage. Für einen aus der Tätowierung
möglicherweise abzuleitenden Verstoß gegen die verfassungsrechtliche
Treuepflicht eines Beamten und einer daran anknüpfenden charakterlichen
Nichteignung hatte die beklagte Fachhochschule bis zur mündlichen Verhandlung
nichts vorgetragen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Aktenzeichen: 5 A 54/18 MD
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