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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg

(VG-MD) Einstellung in den Polizeivollzugsdienst des Landes Sachsen-Anhalt

24.09.2018, Magdeburg – 11

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit seiner Klage begehrte der Kläger seine Einstellung in

den Vorbereitungsdienst für den Polizeivollzugsdienst des Landes Sachsen-Anhalt

der Laufbahngruppe 2 im 1. Einstiegsamt. Die Fachhochschule der Polizei des

Landes Sachsen-Anhalt hatte die Einstellung des Klägers wegen einer

großflächigen Tätowierung einer "vermummten Gestalt mit dem Logo des 1. FC

Magdeburg" auf seinem Wadenbein abgelehnt.

 

 

 

Das Gericht hat die Fachhochschule der Polizei des Landes

Sachsen-Anhalt mit Urteil vom 20.09.2018 verpflichtet, über die Einstellung des

Klägers neu zu entscheiden. Die Ablehnung der Einstellung ? so die Kammer - sei

rechtswidrig gewesen, da die Fachhochschule sie ausschließlich auf das äußere

Erscheinungsbild des Klägers gestützt habe. Derzeit fehle es in Sachsen-Anhalt noch

an einer ausreichenden Rechtsgrundlage. Für einen aus der Tätowierung

möglicherweise abzuleitenden Verstoß gegen die verfassungsrechtliche

Treuepflicht eines Beamten und einer daran anknüpfenden charakterlichen

Nichteignung hatte die beklagte Fachhochschule bis zur mündlichen Verhandlung

nichts vorgetragen.

 

 

 

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

 

 

 

Aktenzeichen: 5 A 54/18 MD

 

 

 

 

 

 

 

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