Kontakt
Verwaltungsgericht Magdeburg
Pressesprecher:
VRiVG Christoph Zieger
Telefon: 0391 6067041
Fax: 0391 6067032
E-Mail: presse.vg-md(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg
(VG-MD) Eilantrag gegen die Ernennung der Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen abgelehnt
20.09.2012, Magdeburg – 9
- Verwaltungsgericht Magdeburg
Normal
0
21
false
false
false
MicrosoftInternetExplorer4
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit Beschluss vom heutigen
Tage einen Eilantrag abgelehnt, der darauf gerichtet war, dem
Ministerpräsidenten zu untersagen, die am 12. Juli 2012 vom Landtag
mehrheitlich gewählte Pfarrerin Birgit Neumann-Becker zur neuen Landesbeauftragten
für die Stasi-Unterlagen zu ernennen. Der Antragsteller hatte sich auch auf das
Amt des Landesbeauftragten beworben. Bei der Wahl durch den Landtag waren aber
keine Stimmen auf ihn entfallen.
Der
Antragsteller machte mit seinem Eilantrag geltend, die Wahl verletze den
Grundsatz der Gleichbehandlung aller zur Wahl gestellten Bewerber und das Gebot
eines fairen Verfahrens. Er habe sich nicht bei den Abgeordneten vorstellen
dürfen. Außerdem seien die Bewerbungsunterlagen aller Bewerber nicht vor der
Wahl den Abgeordneten zur Kenntnis gegeben worden. Die Wahl von Frau
Neumann-Becker habe vielmehr bereits festgestanden.
Das Gericht
hat keine rechtlichen Verstöße festgestellt, auf die sich der Antragsteller
berufen könnte. Es hat ausgeführt, dass die Wahl der/des Landesbeauftragten für
die Stasi-Unterlagen durch den Landtag gerichtlich nur eingeschränkt dahingehend
überprüfbar sei, ob der gewählte Bewerber die formellen gesetzlichen
Voraussetzungen für eine Ernennung zur/zum Landesbeauftragten erfülle und das
Wahlverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden sei. Den Abgeordneten sei im
Hinblick auf die erforderliche Eignung der Bewerber ein weiter
Einschätzungsspielraum eingeräumt.
Hiervon
ausgehend sei die am 12. Juli 2012 durchgeführte Wahl nicht zu beanstanden. Es
sei allein Sache der Abgeordneten und Fraktionen, sich über einzelne Bewerber
zu informieren und diese ggf. zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Hierzu
habe auch genügend Gelegenheit bestanden. Dass im Vorfeld der Wahl politische
Mehrheiten organisiert worden seien, entspreche der rechtlich nicht zu
beanstandenden parlamentarischen Übung. Auch bestünden keine Zweifel an der
Eignung der gewählten Bewerberin, die Aufgaben der Landesbeauftragten für die
Stasi-Unterlagen wahrzunehmen.
Gegen diesen Beschluss kann Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt eingelegt werden.
Aktenzeichen: 5 B 203/12 MD
st1:*{behavior:url(#ieooui) }
Impressum:Verwaltungsgericht Magdeburg Pressestelle Breiter Weg 203 - 20639104 MagdeburgTel: 0391 606-7041 Fax: 0391 606-7032Mail: presse.vg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.vg-md.sachsen-anhalt.de