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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg
(VG-MD) Kein Anspruch der Stadt
Erfurt auf Herausgabe von Archivgut
18.11.2011, Magdeburg – 5
- Verwaltungsgericht Magdeburg
Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 005/11
Verwaltungsgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 005/11
Magdeburg, den 16. November 2011
(VG-MD) Kein Anspruch der Stadt
Erfurt auf Herausgabe von Archivgut
Die Stadt Erfurt ist vor dem
Verwaltungsgericht Magdeburg mit ihrem gegen das Landeshauptarchiv
Sachsen-Anhalt gerichteten Verlangen auf Herausgabe von Unterlagen, die aus der
Zeit zwischen 1538 bis 1887 stammen und bei denen es sich um Testamente,
Vormundschafts- und Nachlasssachen betreffend Erfurter Bürger handelt, gescheitert
(Urteil vom 27.10.2011).
Die Stadt Erfurt hat sich für den von
ihr geltend gemachten Anspruch im Wesentlichen auf einen zwischen dem Magistrat
der Stadt Erfurt und der Königlich Preußischen Archivverwaltung im Jahre 1903
geschlossenen Vertrag berufen. Dies jedoch ohne Erfolg. Denn das Gericht hat
die Klageabweisung im Wesentlichen damit begründet, dass für die Frage, ob der
Stadt Erfurt ein Herausgabeanspruch zur Seite steht, ausschließlich auf das
Landesarchivgesetz Sachsen-Anhalt abzustellen ist.
Danach handelt es sich bei diesen
Unterlagen um öffentliches Archivgut des Landes Sachsen-Anhalt. Denn das
Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt hat diese Unterlagen als Funktionsnachfolger
vom ehemaligen Staatsarchiv Magdeburg übernommen, in dessen Besitz die
Unterlagen im Jahre 1935 vom Amtsgericht Erfurt übergegangen waren. Einem
überwiegend ?kommunalen Gepräge? dieser Unterlagen stehe sowohl der Rechtskreis,
aus denen das Archivgut entstamme, als auch deren Verwendung durch staatliche
Stellen in staatlichen Angelegenheiten entgegen.
Gegen das Urteil kann innerhalb eines
Monats nach Zustellung beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.
Aktenzeichen: 3 A 255/09 MD
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