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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg
(VG-MD) Ankündigung: Gericht verhandelt drei Klagen im Zusammenhang mit einer sog. "Facebook-Party"
06.03.2017, Magdeburg – 5
- Verwaltungsgericht Magdeburg
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Die 1. Kammer des
Verwaltungsgerichts Magdeburg wird sich am 28.03.2017 in drei Verfahren mit der
Frage befassen, ob die Kläger im Zusammenhang mit einer sogenannten
"Facebook-Party" zur Zahlung von Verwaltungskosten herangezogen
werden können.
Die Klägerin in zwei Verfahren
soll im September 2012 auf der Internetplattform "Facebook.com" zu
der Veranstaltung "Hausparty XD" eingeladen haben, die Anfang Oktober
2012 in Magdeburg stattfinden sollte. Da die Veranstaltung als
"öffentlich" ausgeschrieben wurde, waren innerhalb weniger Stunden
40.000 Personen eingeladen. Mehr als 4.000 Personen hatten ihre Teilnahme
zugesagt. In der Folge distanzierte sich die Klägerin von der Veranstaltung. Daraufhin
soll der Kläger des dritten Verfahrens eine "Hymne", Treffpunkt und
?zeit angegeben haben, um sich am Veranstaltungstag gemeinsam mit den anderen
Teilnehmern zur "Hausparty XD" zu begeben.
Das Gericht wird zu klären
haben, ob mit der Einladung zur "Facebook-Party" Gefahren
einhergingen, die den Klägern zuzurechnen sind. Nur in diesem Fall können sie
zur Zahlung der für die Gefahrenabwehr entstandenen Kosten herangezogen werden.
Die mündliche Verhandlung
findet am 28.03.2017 um 9:30 Uhr in Saal 1 des Justizzentrums statt.
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