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Verwaltungsgericht Magdeburg
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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg

Fortsetzungstermin im Disziplinarverfahren gegen suspendierte Bürgermeisterin

20.11.2020, Magdeburg – 012/2020

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

Im Disziplinarverfahren des Stadtrates der Stadt Haldensleben gegen die suspendierte Bürgermeisterin der Stadt Haldensleben findet der Fortsetzungstermin der mündlichen Verhandlung am 24.11.2020, 10:00 Uhr, im Saal 1 des Justizzentrums Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg statt.

Gemäß § 176 GVG i.V.m. der 8. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-Co-2 in Sachsen-Anhalt vom 15.09.2020 und der „Zweiten Verordnung zu Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverodnung“ v. 30.10.2020 hat der Vorsitzende der 15. Kammer im Rahmen einer sitzungspolizeilichen Maßnahme Regelungen getroffen, die im Rahmen dieser Pressemitteilung neben dem Aushang im Eingangsbereich des Justizzentrums und am Sitzungssaal nachfolgend bekannt gegeben werden.

Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass eine Neuakkreditierung der bereits zu den vorangegangenen Verhandlungsterminen in dieser Sache erfassten Pressevertreter nicht erforderlich ist.

Die Sitzungspolizeiliche Verfügung lautet:

„In der Disziplinarsache 15 A 12/19 MD hat das Verwaltungsgericht Magdeburg - 15. Kammer - am 18. November 2020 durch den Vorsitzenden gemäß § 176 GVG i.V.m. der „Achten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-Co-2 in Sachsen-Anhalt“ v. 15.09.2020 und der „Zweiten Verordnung zu Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverodnung“ v. 30.10.2020 zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung am 24.11.2020 (Saal 1) und weiteren Fortsetzungsterminen folgende sitzungspolizeiliche Maßnahmen getroffen:

I.

Aufgrund der andauernden Corona-Pandemielage wird angeordnet, dass alle Verfahrensbeteiligten, Zuschauer und Medienvertreter bei dem Betreten, Verlasen und dem Aufenthalt im Gerichtssaal einen Mund- und Nasenschutz zu tragen und ungeachtet dessen selbständig auf Abstände zu anderen Personen zu achten haben.

Die Verfahrensbeteiligten und Gerichtspersonen werden durch transparente Plexiglasscheiben voneinander getrennt. Bezogen auf diesen Personenkreis bleiben abweichende Regelungen ausdrücklich vorbehalten.

Die Zuschauer und Medienvertreter haben die auf den Plätzen befindlichen Anwesenheitslisten auszufüllen und am Schluss der Sitzung dort zu hinterlassen.

Der Sitzungssaal wird ab 9.30 geöffnet. Der geordnete Ein- und Abgang in den Sitzungssaal wird durch eine Einlasskontrolle gewährleistet. Ist die zur Verfügung stehende Anzahl der Sitzplätze erreicht, ist ein weiterer Zugang nicht möglich. Soweit Sitzplätze frei werden, können diese durch andere Personen eingenommen werden. Den Anordnungen des Justizpersonals ist Folge zu leisten.  

Unter Beachtung der Abstandsregelungen stehen im Saal insgesamt 23 Sitzplätze für Zuschauer und Medienvertreter zur Verfügung; davon sind 6 Sitzplätze für akkreditierte Medienvertreter und 2 Sitzplätze für die gerichtlichen Pressesprecher reserviert und gekennzeichnet, sodass 15 Sitzplätze für Zuschauer verbleiben.  

Fotografieren, Filmen und Herstellen von Tonaufnahmen während der Verhandlung ist untersagt.

Weitere Anordnungen, wie Lüften und Unterbrechungen erfolgen nach Bedarf.

II.

Zur Berichterstattung sind nur die bereits für die Verhandlungen am 06./07.10.2020 akkreditierten Medienvertreter zugelassen. Diese Akkreditierung gilt für alle Folgetermine in dieser Sache fort.

Vor dem Betreten des Sitzungssaales an den oben genannten Sitzungstagen ist die Akkreditierungsbestätigung nebst Lichtbildausweis der dort den Einlass kontrollierenden Personen des Justizzentrums vorzuzeigen.

 

Der Vorsitzende behält sich eine von dieser Regelung abweichende spontane Zulassung von Medienvertretern im Falle ersichtlicher Platzkapazitäten im Bereich der Öffentlichkeit unmittelbar vor Beginn der jeweiligen Sitzung vor. Entsprechendes Interesse ist am Eingang des Justizzentrums an der Infotheke formlos zu bekunden.

 

III.

Dieser Beschluss wird mittels Pressemitteilung auf der Homepage des Verwaltungsgerichts Magdeburg sowie im Eingangsbereich des Justizzentrums und am Sitzungssaal durch Aushang bekannt gegeben.

 

Friedrichs                           Magdeburg, 18.11.2020

Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht“

 

 

 

 

 

 

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