Verwaltungsgericht Magdeburg
Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Verwaltungsgerichts Magdeburg. Das Verwaltungsgericht liegt zentral in der Innenstadt Magdeburgs. Es gehört zum Gebäudekomplex des Justizzentrums, dem ehemaligen Hauptpostgebäude auf dem Breiten Weg 203-206.
Hausanschrift
Verwaltungsgericht Magdeburg
Breiter Weg 203 - 206
39104 Magdeburg
Postanschrift
Verwaltungsgericht Magdeburg
39083 Magdeburg
Telefon: 0391 606-0
Telefax: 0391 606-7032
E-Mail: vg-md(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Fragen zur Anfahrt werden hier beantwortet.
Barrierefreiheit
Hinweis für Rollstuhlfahrer/Gehbehinderte:
Direkt links vor dem Justizzentrum Magdeburg (Breiter Weg) befinden sich 2 gekennzeichnete Behindertenparkplätze.
Das Justizzentrum Magdeburg ist für gehbehinderte Menschen barrierefrei durch den Haupteingang erreichbar. Links neben dem Haupteingang, am Briefkasten, befindet sich eine Rufeinrichtung (Sprechanlage), mit der im Bedarfsfall von der Justizwachtmeisterei Hilfe gerufen werden kann. Alle Ebenen sind über Aufzüge zu erreichen.
Der Präsident und sein Vertreter
- Präsident des Verwaltungsgerichts Magdeburg: Helmut Engels
- Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Magdeburg: Uwe Haack
- Pressesprecher: Christoph Zieger presse.vg-md(at)justiz.sachsen-anhalt.de; Tel. 0391 606-7041
Datenschutzbeauftragter
Hinweise
Per E-Mail können in Rechtssachen Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden. Das Verwaltungsgericht Magdeburg ist jedoch seit dem 01.03.2009 auch "auf elektronischem Wege" zu erreichen. Nähere Hinweise dazu finden Sie unter der Rubrik "Themen/ Elektronischer Rechtsverkehr".
Besonders eilbedürftige Verfahren
Sollte es erforderlich sein, an einem Freitag oder an einem Tag vor einem gesetzlichen Feiertag Eilanträge einzureichen, über die eine Entscheidung noch vor Ablauf des Tages zu treffen ist, wird gebeten, diese aus organisatorischen Gründen vor 13.00 Uhr beim Gericht anzukündigen. Gleiches gilt, wenn abzusehen ist, dass aller Voraussicht nach an einem Sonn- oder Feiertag um gerichtlichen Rechtsschutz nachgesucht werden muss.
Soweit für o.g. besonders eilbedürftige Verfahren das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) genutzt werden soll, wird darauf hingewiesen, dass eine fristgerechte Bearbeitung nur innerhalb der angegebenen Geschäftszeiten sichergestellt werden kann. Außerhalb dieser Zeiten, insbesondere an einem Freitag oder an einem Tag vor einem gesetzlichen Feiertag, wird auf eine Übermittlung per Telefax und die vorgenannte Ankündigung verwiesen. Eine Bearbeitung elektronisch eingereichter Anträge ist außerhalb der angegebenen Geschäftszeiten nicht möglich.