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Verwaltungsgericht Magdeburg

Das Verwaltungsgericht ist sachlich zuständig für die gerichtliche Kontrolle des Verwaltungshandelns. Dies betrifft alle Streitigkeiten zwischen natürlichen (Bürgerinnen und Bürger) und juristischen Personen einerseits und Behörden andererseits. Dies gilt allerdings nur, soweit nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen besondere Gerichte (z.B. Finanz- oder Sozialgerichte) zuständig sind. Für Sachsen-Anhalt wird die Verwaltungsrechtsprechung durch die Verwaltungsgerichte in Magdeburg und Halle sowie das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg ausgeübt.

Das Verwaltungsgericht Magdeburg ist örtlich zuständig für das Gebiet der Landkreise Altmarkkreis Salzwedel, Stendal, Börde, Harz, Salzlandkreis, Jerichower Land und die kreisfreie Stadt Magdeburg.

Der Geschäftsverteilung innerhalb des Gerichts wird vom Präsidium des Verwaltungsgerichts Magdeburg für jedes Kalenderjahr neu beschlossen und im Laufe des Jahres, sofern erforderlich, angepasst. Den aktuellen Geschäftsverteilungsplan finden Sie hier.

Sofern Sie Fragen zu bestimmten Klageverfahren oder Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes haben, welche beim Verwaltungsgericht Magdeburg bereits anhängig sind, können Sie über die Serviceeinheit der jeweiligen Kammer weitere Informationen erhalten. Kontaktinformationen finden Sie hier.