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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg
(VG-MD) Sofortige Freistellung eines Polizeianwärters von Lehrveranstaltungen
12.10.2018, Magdeburg – 13
- Verwaltungsgericht Magdeburg
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg hat über
den Eilantrag eines Polizeianwärters entschieden. Die Fachhochschule der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt hatte den Antragsteller mit sofortiger Wirkung von der Teilnahme an den Lehrveranstaltungen freigestellt. Anlass
hierfür war der Fund eines Videos im Internet, das zeigt, wie der Antragsteller ein
Fahrzeug führt und dabei seine Dienstmütze trägt, während ein weiterer Insasse
des Wagens Teile der polizeilichen Uniform des Antragstellers anzieht und damit tanzt.
Das Gericht hat den Antrag des Antragstellers abgelehnt. Zur Begründung führte das Gericht aus, in
dem Verhalten des Antragstellers seien zwingende dienstliche
Gründe erkennbar, die ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte zunächst in
Form der Freistellung von allen Lehrveranstaltungen, rechtfertige. Das
Verhalten des Antragstellers sei für einen angehenden Polizeivollzugsbeamten nicht
tragbar. Insbesondere ? so die Kammer ? habe er sich passiv
verhalten und nichts unternommen, um das das Ansehen der Polizei
herabwürdigende Verhalten seiner Bekannten zu unterbinden, was ihm auch als
Fahrer des Autos möglich gewesen sei. Zudem habe er selbst seine Dienstmütze
getragen und nicht versucht, die Veröffentlichung des Videos zu
verhindern.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Aktenzeichen: 5 B 300/18 MD
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