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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg

(VG-MD) Sofortige Freistellung eines Polizeianwärters von Lehrveranstaltungen

12.10.2018, Magdeburg – 13

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

 

 

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg hat über

den Eilantrag eines Polizeianwärters entschieden. Die Fachhochschule der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt hatte den Antragsteller mit sofortiger Wirkung von der Teilnahme an den Lehrveranstaltungen freigestellt. Anlass

hierfür war der Fund eines Videos im Internet, das zeigt, wie der Antragsteller ein

Fahrzeug führt und dabei seine Dienstmütze trägt, während ein weiterer Insasse

des Wagens Teile der polizeilichen Uniform des Antragstellers anzieht und damit tanzt.

 

 

 

 

Das Gericht hat den Antrag des Antragstellers abgelehnt. Zur Begründung führte das Gericht aus, in

dem Verhalten des Antragstellers seien zwingende dienstliche

Gründe erkennbar, die ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte zunächst in

Form der Freistellung von allen Lehrveranstaltungen, rechtfertige. Das

Verhalten des Antragstellers sei für einen angehenden Polizeivollzugsbeamten nicht

tragbar. Insbesondere  ? so die Kammer ?  habe er sich passiv

verhalten und nichts unternommen, um das das Ansehen der Polizei

herabwürdigende Verhalten seiner Bekannten zu unterbinden, was ihm auch als

Fahrer des Autos möglich gewesen sei. Zudem habe er selbst seine Dienstmütze

getragen und nicht versucht, die Veröffentlichung des Videos zu

verhindern.

 

 

 

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

 

 

 

Aktenzeichen: 5 B 300/18 MD

 

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