Menu
menu

Kontakt

Verwaltungsgericht Magdeburg
Pressesprecher:
VRiVG Christoph Zieger
Telefon: 0391 6067041
Fax: 0391 6067032
E-Mail: presse.vg-md(at)justiz.sachsen-anhalt.de

Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg

(VG-MD) Gericht stoppt Ladenöffnungen am nächsten Sonntag

03.01.2018, Magdeburg – 1

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

 

 

 

 

Im Rahmen zweier Verfahren des

vorläufigen Rechtsschutzes hat das Verwaltungsgericht Magdeburg die Öffnung von

Geschäften in den Stadtteilen Reform und Hopfengarten gestoppt.

 

 

 

Zum Hintergrund:

 

Für ein von Gewerbetreibenden

geplantes "Winter- und Neujahrsfest" und einen Aktionstag

"Gesundheit" genehmigte die Landeshauptstadt Magdeburg Ladenöffnungen

am Sonntag, dem 7. Januar 2018. Dagegen hat sich eine Gewerkschaft im Wege

vorläufigen Rechtsschutzes gewandt.

 

 

 

Die 3. Kammer des

Verwaltungsgerichts Magdeburg hat den Anträgen der Gewerkschaft im

einstweiligen Rechtsschutz stattgegeben.

 

 

 

Nach dem LÖffzeitG Sachsen-Anhalts

dürfen Verkaufsstellen nur aus besonderem Anlass an höchstens vier Sonn- und

Feiertagen geöffnet werden. Dies setze voraus, dass bereits durch die geplanten

Veranstaltungen als solche in zulässiger Weise in die verfassungsmäßig

geschützte Sonntagsruhe eingegriffen werde, so dass die Ladenöffnung dagegen nicht

besonders ins Gewicht falle.

 

Weder das "Winter- und

Neujahrsfest" noch der geplante Aktionstag "Gesundheit" ? so das

Gericht ? stellten aber einen solchen besonderen Anlass dar. Die von der

Landeshauptstadt erwarteten hohen Besucherzahlen ließen schon nicht erkennen,

ob die Besucher wegen der Veranstaltungen oder wegen der geöffneten

Verkaufsstellen erwartet würden. Es sei nicht nachvollziehbar, wie die

angegebenen Zahlen ? für das "Winter- und Neujahrsfest waren 25.000 ? 30.000

und für den Aktionstag "Gesundheit" 1.200 bis 1.400 Besucher

angegeben worden ? ermittelt worden seien. Ein besonderer Anlass, bei dessen Gelegenheit

auch die Geschäfte geöffnet werden dürften, sei daher nicht zu erkennen.

 

 

 

Gegen die Entscheidungen des

Verwaltungsgerichts kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht erhoben werden.

 

 

 

Aktenzeichen: 3 B 403/17 MD und 3 B

41/18 MD

 

 

 

Normal

0

 

 

21

 

 

false

false

false

 

DE

X-NONE

X-NONE

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Verwaltungsgericht Magdeburg Pressestelle Breiter Weg 203 - 20639104 MagdeburgTel: 0391 606-7041 Fax: 0391 606-7032Mail: presse.vg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.vg-md.sachsen-anhalt.de

Weiterführende Links