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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg

(VG MD) Windenenergieanlage stört Flugsicherungseinrichtung bei Magdeburg

01.12.2017, Magdeburg – 15

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die 4. Kammer des

Verwaltungsgerichts Magdeburg hat am 28.11.2017 die Klage eines

Windenergieanlagenbetreibers abgewiesen.

 

 

 

Dabei hatte sich das Gericht mit der

Frage zu befassen, ob der Errichtung einer Windenergieanlage in der Nähe der

Ortschaft Biere (Salzlandkreis) die Funktionsfähigkeit der

Flugsicherungseinrichtung VOR Magdeburg entgegensteht.

 

 

 

Zum Hintergrund: Die Obere

Luftfahrtbehörde des Landes Sachsen-Anhalt hatte die Zustimmung zur Errichtung

der Windenergieanlage aufgrund eines Gutachtens der Deutschen Flugsicherung

versagt. Diese hatte die Frage des Einflusses der Anlage auf Einrichtungen der

Flugsicherung mit einer Computersimulation berechnet. Dabei war sie zu dem

Ergebnis gekommen, dass die geplante Anlage in unzulässigem Umfang zu Fehlern

bei der Funktion der Flugsicherungseinrichtung führen werde. Die Betreiber der

Windenergieanlage hatten versucht, das Ergebnis der Computersimulation im Wege

einer Befliegungsstudie mit deutschlandweiten Messungen an anderen

Flugsicherungseinrichtungen zu widerlegen.

 

 

 

Das Gericht folgte in seiner

Entscheidung dem auf einem "worst-case-Gedanken" beruhenden Gutachten

der Deutschen Flugsicherung. Dieser entspreche dem derzeitigen Stand von

Wissenschaft und Technik. Die Flugsicherung diene dem Schutz hochrangiger

Rechtsgüter. Das computergestützte Berechnungsverfahren lasse eine geeignete

Risikoabschätzung zu, da darin jegliche Szenarien einer Beeinträchtigung

simuliert werden könnten.

 

 

 

Gegen das Urteil kann innerhalb

eines Monats nach Zustellung beim Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.

 

 

 

Aktenzeichen: 4 A 297/14 MD

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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