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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg

(VG-MD) Kein vorläufiger Betrieb der Freien Schule Elbe-Havel-Land

04.08.2017, Magdeburg – 13

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

 

 

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg hat über den Eilantrag eines

Schulträgervereins entschieden. Dieser begehrte die vorläufige Genehmigung zur

Errichtung und zum Betrieb der Freien Schule Elbe-Havel-Land (Ersatzschule). Er

ist der Auffassung, dass sein pädagogisches fünf-Säulen-Konzept ein besonderes

pädagogisches Interesse im Sinne des Grundgesetzes darstellt. Das Gericht hat

den Antrag abgelehnt.

 

 

 

Es könne dahinstehen, ob das pädagogische Konzept des

Antragstellers ein besonderes pädagogisches Interesse im Sinne des Art. 7 Abs.

5 S. 1 GG darstelle. Denn jedenfalls fehle es dem Antragsteller an Lehrkräften,

die in der Lage seien, dieses Konzept bereits zu Beginn des Betriebes der

Grundschule umzusetzen. Die von dem Antragsteller ausgewählten Lehrkräfte hätten

- bis auf zwei Ausnahmen - ein Lehramtsstudium oder eine gleichwertige

Ausbildung absolviert, deren Inhalt jedoch nicht der Form des Unterrichtes entsprochen

habe, wie ihn sich der Antragsteller vorstelle. Es sei auch nicht erkennbar,

dass diese Lehrkräfte bereits an anderen Schulen entsprechende Erfahrungen in

diesem Bereich gesammelt hätten. Darüber hinaus sei nicht erkennbar, dass die

Lehrkräfte über Erfahrungen mit der vom

Antragsteller als fünfte Säule seines Konzepts angestrebten tiergestützten

Pädagogik bzw. eine Qualifizierung hierfür verfügten. Darüber hinaus strebe der Antragsteller mit dem

Eilverfahren die Erteilung einer vorläufige Genehmigung an, die ihn berechtigt,

die geplante Grundschule in der von ihm beabsichtigten Art und Weise zu

errichten und zu betreiben. Eine solche vorläufige Genehmigung einer

Ersatzschule, die eine Vorwegnahme der Hauptsache darstelle, sei nach dem Landesrecht

jedoch nicht möglich.

 

 

 

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann

Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht erhoben werden.Aktenzeichen: 7 B 501/17 MD

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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