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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg
(VG-MD) Klage gegen den Bau von Schnöggersburg abgewiesen
04.05.2017, Magdeburg – 9
- Verwaltungsgericht Magdeburg
Das Verwaltungsgerichts Magdeburg hat mit Urteil vom heutigen Tage eine Klage des Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. gegen den Bau
der sogenannten Übungsstadt Schnöggersburg abgewiesen.
Das Bundesministerium für
Verteidigung hatte aus Geheimhaltungs- und Sicherheitsgründen von einer
Beteiligung der Naturschutzvereinigungen im Planungsverfahren abgesehen.
Nach einer langwierigen Planungsphase
erteilte das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt im Juli 2012 seine
baurechtliche Zustimmung. Nach Bekanntwerden der Pläne wurde das Projekt von
zahlreichen Protesten und Diskussionen im politischen Raum begleitet. Im Herbst
2012 begann der Bau der Übungsstadt.
Im September 2013 hat der NABU
dagegen Klage erhoben. Er rügt die fehlende Beteiligung im Planungsverfahren sowie die
unzureichende Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Belange.
Das Gericht hat in der Begründung
seiner Klageabweisung ausgeführt: Zwar hätten auch Naturschutzvereinigungen am Verwaltungsverfahren
beteiligt werden müssen. Unterlagen hätten insoweit beschränkt auf
naturschutzrechtliche Aspekte - gegebenenfalls mit Schwärzungen - zur Verfügung
gestellt werden müssen. Die Klage scheitere aber daran, dass der NABU seine
Rechte nicht fristgerecht gerichtlich geltend gemacht habe. Nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
ist die auf eine Beteiligung gerichtete Klage
nur innerhalb einer Jahresfrist zulässig. Maßgeblich sei die Möglichkeit vom
Vorhaben Kenntnis zu erlangen. Auf Grund der vielfältigen Berichterstattung
über das Vorhaben sei es dem NABU möglich und zumutbar gewesen, früher gegen
den Bau der Übungsstadt vorzugehen.
Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt beantragt werden.
Aktenzeichen: 4 A 279/13 MD
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