Menu
menu

Kontakt

Verwaltungsgericht Magdeburg
Pressesprecher:
VRiVG Christoph Zieger
Telefon: 0391 6067041
Fax: 0391 6067032
E-Mail: presse.vg-md(at)justiz.sachsen-anhalt.de

Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg

(VG MD) Klage gegen Baugenehmigungen für Putenmastanlagen in Darnebeck abgewiesen

28.07.2004, Magdeburg – 2

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

 

 

 

Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 002/04

 

Magdeburg, den 28. Juli 2004

 

(VG MD) Klage gegen Baugenehmigungen für Putenmastanlagen in Darnebeck abgewiesen

Das Verwaltungsgericht hat am 27.07.2004 eine Klage gegen die Erteilung von zwei Baugenehmigungen für Putenmastställe in der Gemeinde Beetzendorf, Ortsteil Darnebeck, abgewiesen.

Der Altmarkkreis Salzwedel hatte im Jahr 2001 zwei Baugenehmigungen für die Errichtung von zwei Putenmastställen für 19.500 Putenhennen sowie weiteren drei Putenmastställen in etwa 300 Metern Entfernung zu dieser Anlage für 19.500 Putenhähnen erteilt. Ein Nachbar, dessen Grundstück etwa 500 bis 860 Meter von den Standorten entfernt liegt, hat gegen die Baugenehmigungen Klage erhoben. Zur Begründung führt er im Wesentlichen aus, dass die Genehmigungen verfahrensfehlerhaft zustande gekommen seien, weil die beiden Stallkomplexe als Einheit zu betrachten seien und bei Anlagen für 20.000 oder mehr Mastplätze ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich sei. Zudem sei das Gebot der Rücksichtnahme verletzt, weil der Betrieb der Anlagen mit erheblichen Immissionen verbunden sei und Gesundheitsschäden wie Asthma und Allergien verursacht würden.

Das Verwaltungsgericht ist dieser Auffassung nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen. In der mündlichen Urteilsbegründung erläuterte das Gericht, dass sich der Kläger auf etwaige Verfahrensfehler nicht berufen könne, weil sich aus den maßgeblichen Verfahrensvorschriften kein Nachbarschutz ergebe. Zudem seien die Anlagen nicht als Einheit zu betrachten, weil es an einem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang fehle. Auch ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot liege nicht vor. Der nach den Vorschriften der Technischen Anleitung Luft (TA Luft) und den VDI-Richtlinien geforderte Mindestabstand zum Grundstück des Klägers sei gewahrt. Im übrigen sei nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft zwar bekannt, dass die bei der Putenhaltung austretenden Stoffe krankheitserregende Substanzen enthalten könnten. Es gebe jedoch keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse, die bei einer Entfernung von mehr als 250 Metern zum Stall einen Rückschluss auf Gesundheitsgefährdungen zuließen. In einer solchen Situation der Ungewissheit stehe den staatlichen Einrichtungen ein Erfahrungs- und Anpassungsspielraum zu. Die Genehmigungspraxis der Behörden sei deshalb nicht zu beanstanden. Es sei auch nicht Aufgabe des Gerichts, den Stand der Wissenschaft durch die Einholung von Sachverständigengutachten voranzutreiben.

 

 

VG Magdeburg; Urteil vom 27.07.2004; 4 A 383/02 MD

 

Uwe Haack; Pressesprecher

 

Impressum:

Verwaltungsgericht Magdeburg

Pressestelle

Schönebecker Str. 67 a

39104 Magdeburg

Tel: (03 91) 6 06 70 02

Fax: (03 91) 6 06 70 32

Mail: poststelle@vg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

 

 

Impressum:Verwaltungsgericht Magdeburg Pressestelle Breiter Weg 203 - 20639104 MagdeburgTel: 0391 606-7041 Fax: 0391 606-7032Mail: presse.vg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.vg-md.sachsen-anhalt.de

Weiterführende Links