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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg

(VG-MD) Behörde muss erneut über geplante Privatschule in Kamern entscheiden.

31.05.2018, Magdeburg – 7

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

Die Pläne für

die Errichtung einer privaten Grundschule Elbe-Havelland waren Gegenstand eines

gerichtlichen Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg.

 

Der Schulträger

hatte sich mit seiner Klage gegen die Versagung der Genehmigung für den Betrieb

der geplanten Grundschule gewandt. Er begehrte die Genehmigung zur Errichtung

und zum Betrieb der "Freien Schule Elbe-Havel-Land". Der Kläger ist

der Auffassung, dass sein pädagogisches "Fünf-Säulen-Konzept" ein

besonderes pädagogisches Interesse im Sinne des Grundgesetzes für den Betrieb

der Grundschule begründe. Der Beklagte hatte ein solches besonderes

pädagogisches Interesse verneint und die Genehmigung der Schule versagt.

 

Die 7. Kammer

des Verwaltungsgerichts Magdeburg hat mit Urteil vom 30.05.2018 das

Landesschulamt Sachsen-Anhalt verpflichtet, erneut über den Antrag auf

Genehmigung der geplanten privaten Grundschule Elbe-Havel-Land in Kamern zu

entscheiden.

 

Zur

Begründung hat die Kammer im Wesentlichen ausgeführt: Die vom Kläger im Klageverfahren

vorgelegten gutachterlichen Stellungnahmen ließen bei Anlegung der von der

Rechtsprechung entwickelten Prüfungsmaßstäbe erkennen, dass die geplante Schule

über ein besonderes pädagogisches Konzept verfüge. Dieses werde so weder an den

staatlichen noch an anderen privaten Grundschulen in Sachsen-Anhalt praktiziert.

Für den Betrieb der geplanten Grundschule sei ein besonderes pädagogisches

Interesse im Sinne des Art. 7 Abs. 5 des Grundgesetzes daher anzunehmen.

 

Da das

Vorliegen der weiteren Voraussetzungen für die Erteilung der begehrten

Genehmigung nicht der vollständigen gerichtlichen Überprüfung und Entscheidung zugänglich

sei ? so die weiteren Ausführungen der Kammer - 

habe das Landesschulamt unter Beachtung der Rechtsauffassung des

Gerichts erneut über die Frage der Genehmigung der Schule zu befinden.Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.Aktenzeichen: 7 A 488/17 MD

 

 

 

 

 

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