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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg

(VG-MD) Servicepauschalen für Essensversorgung in Kindertagesstätten

20.04.2018, Magdeburg – 5

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

 

 

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg hat über

die Frage entschieden, wer die im Rahmen der Essensversorgung in

Kindertagesstätten anfallenden Kosten zu tragen hat.

 

 

 

Die Tochter der Kläger besucht eine Kindertagesstätte,

die von einem privaten Unternehmen mit Essen versorgt wird. Der Essensanbieter

rechnet die Kosten für Herstellung und Anlieferung der Mahlzeiten sowie

verschiedene Servicekosten etwa für die Essensausgabe und den Abwasch direkt

mit den Eltern ab. Die Kläger vertraten die Auffassung, dass die Vorhaltung dieser

Serviceleistungen (Bereitstellung, Essensausgabe, Abwasch), zu den Aufgaben der

Gemeinde gehört. Diese habe den darauf entfallenden Betrag der Essenskosten zu

erstatten.

 

 

 

Das Gericht hat die Klage abgewiesen.

 

 

 

Aus dem Kinderförderungsgesetz des Landes ergebe sich ?

so die Kammer ? allein die Pflicht der Gemeinde, die Essensversorgung

sicherzustellen. Damit müsse nur die Möglichkeit, dass eine Essensversorgung

überhaupt vorgenommen wird, gewährleistet werden. Es sei daher ausreichend,

wenn die Gemeinde eine Belieferung der Kindertagesstätte durch eine private

Firma gestattet. Die Kosten für die Mahlzeiten an sich seien nach dem

Kinderförderungsgesetz von den Eltern zu tragen. Für die mit der Zubereitung

und Anlieferung des Essens in untrennbarem Zusammenhang stehenden Servicekosten

gelte nichts anderes.

 

 Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt die Zulassung der Berufung beantragt werden.Aktenzeichen: 6 A 215/16 MD

 

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