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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg

(VG-MD) Beschränkungsverfügung zu einer Versammlung

08.03.2018, Magdeburg – 3

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

 

 

Im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes hat sich der Leiter

der Versammlung ?Solidarität mit Afrin? gegen eine Beschränkungsverfügung der

Polizeidirektion Nord gewandt. Mit dieser war ihm aufgegeben worden, bei der

Versammlung keine Symbole und Abzeichen der YPG und der YPJ zu zeigen. Die

Verfügung war damit begründet worden, dass diese Organisationen im Hinblick auf

die Nähe zur verbotenen PKK ebenfalls verboten sein.

 

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg hat dem

Antrag insoweit stattgegeben und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs

wiederhergestellt. Zur Begründung hat es ausgeführt, bei der YPG und YPJ

handele es sich nicht um verbotene Organisationen. Gleiches gelte für deren

Fahnen. Es sei nicht zu erkennen, dass diese verwendet werden sollten, um ein

Näheverhältnis zur verbotenen PKK zum Ausdruck zu bringen. Die Versammlung

verfolge den Zweck, die YPG/YPJ wegen ihres Einsatzes im Kampf gegen den IS und

für den Schutz der kurdischen Bevölkerung in Syrien Wertschätzung und

Verbundenheit entgegenzubringen.

 

Gegen diesen Beschluss kann Beschwerde beim

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt eingelegt werden.

 

Aktenzeichen: 6 B 125/18 MD

 

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