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Verwaltungsgericht Magdeburg
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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg

(VG-MD) Kein Vorkaufsrecht für ehemaliges Reichsbankgebäude

10.10.2012, Magdeburg – 10

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit Urteil vom 27.09.2012 auf die Klage des Käufers hin den Bescheid, mit dem das Landesverwaltungsamt zugunsten der Stiftung Dome und Schlösser das unter Denkmalschutz stehende Gebäude der ehemaligen Reichsbank in Magdeburg im Wege des Vorkaufsrechts erwerben wollte, aufgehoben.Das Landesverwaltungsamt hatte die Notwendigkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts mit der überörtlichen Bedeutung des Denkmals und dem Wohl der Allgemeinheit begründet. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass der Erwerb dem Wohl der Allgemeinheit dient. Dabei hat das Gericht darauf abgestellt, dass ein solcher Erwerb voraussetzt, dass ohne Ankauf durch die öffentliche Hand das Denkmal zerstört oder zumindest nicht sachgerecht erhalten wird oder dem Zutritt der Öffentlichkeit dauerhaft entzogen wird. Davon sei nicht auszugehen. Der Käufer, der in dem Gebäude die Errichtung eines Ikonenmuseums plant, wolle das Gebäude nicht zerstören oder erheblich verändern, es lägen auch keine Anhaltspunkte für eine fehlende Liquidität für das Vorhaben vor. Der Zugang der Öffentlichkeit sei auch durch die vom Käufer vorgesehene Gebäudenutzung gesichert.Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung gestellt werden.Aktenzeichen 4 A 134/11 MD

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