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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg

(VG-MD) Eilantrag gegen die Ernennung der Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen abgelehnt

20.09.2012, Magdeburg – 9

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

 

 

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Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit Beschluss vom heutigen

Tage einen Eilantrag abgelehnt, der darauf gerichtet war, dem

Ministerpräsidenten zu untersagen, die am 12. Juli 2012 vom Landtag

mehrheitlich gewählte Pfarrerin Birgit Neumann-Becker zur neuen Landesbeauftragten

für die Stasi-Unterlagen zu ernennen. Der Antragsteller hatte sich auch auf das

Amt des Landesbeauftragten beworben. Bei der Wahl durch den Landtag waren aber

keine Stimmen auf ihn entfallen.

 

 

 

Der

Antragsteller machte mit seinem Eilantrag geltend, die Wahl verletze den

Grundsatz der Gleichbehandlung aller zur Wahl gestellten Bewerber und das Gebot

eines fairen Verfahrens. Er habe sich nicht bei den Abgeordneten vorstellen

dürfen. Außerdem seien die Bewerbungsunterlagen aller Bewerber nicht vor der

Wahl den Abgeordneten zur Kenntnis gegeben worden. Die Wahl von Frau

Neumann-Becker habe vielmehr bereits festgestanden.

 

 

 

Das Gericht

hat keine rechtlichen Verstöße festgestellt, auf die sich der Antragsteller

berufen könnte. Es hat ausgeführt, dass die Wahl der/des Landesbeauftragten für

die Stasi-Unterlagen durch den Landtag gerichtlich nur eingeschränkt dahingehend

überprüfbar sei, ob der gewählte Bewerber die formellen gesetzlichen

Voraussetzungen für eine Ernennung zur/zum Landesbeauftragten erfülle und das

Wahlverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden sei. Den Abgeordneten sei im

Hinblick auf die erforderliche Eignung der Bewerber ein weiter

Einschätzungsspielraum eingeräumt.

 

 

 

Hiervon

ausgehend sei die am 12. Juli 2012 durchgeführte Wahl nicht zu beanstanden. Es

sei allein Sache der Abgeordneten und Fraktionen, sich über einzelne Bewerber

zu informieren und diese ggf. zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Hierzu

habe auch genügend Gelegenheit bestanden. Dass im Vorfeld der Wahl politische

Mehrheiten organisiert worden seien, entspreche der rechtlich nicht zu

beanstandenden parlamentarischen Übung. Auch bestünden keine Zweifel an der

Eignung der gewählten Bewerberin, die Aufgaben der Landesbeauftragten für die

Stasi-Unterlagen wahrzunehmen.

 

Gegen diesen Beschluss kann Beschwerde beim

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt eingelegt werden.

 

Aktenzeichen: 5 B 203/12 MD

 

 

 

 

 

 

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