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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg
(VG MD) Klage auf
Ausgleichsleistungen der Rechtsnachfolger nach Otto (II.)
10.11.2008, Magdeburg – 4
- Verwaltungsgericht Magdeburg
Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 004/08
Verwaltungsgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 004/08
Magdeburg, den 10. November 2008
(VG MD) Klage auf
Ausgleichsleistungen der Rechtsnachfolger nach Otto (II.)
von Bismarck
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit
Urteil vom 10.11.2008 die auf Gewährung von Ausgleichsleistungen der
Rechtsnachfolger nach Otto (II.) von Bismarck für das im Rahmen der Bodenreform
enteignete Rittergut Schönhausen u. a. gerichtete Klage abgewiesen.
Das Gericht ist zu der Überzeugung
gelangt, dass Otto (II.) von Bismarck allein aufgrund seiner Stellung als
Gesandter I. Klasse und damit Stellvertreter des Botschafters an der Deutschen
Botschaft in Rom ab dem Jahr 1940 dem Nationalsozialismus erheblich Vorschub
geleistet hat. Dies steht der Gewährung von Ausgleichsleistungen entgegen.
Die dem Gericht vorliegenden
Unterlagen belegten, dass die deutschen diplomatischen Auslandsvertretungen in
die Maßnahmen der Judenverfolgung eingebunden waren. Im Lichte der insoweit vom
Gericht angenommenen Indizwirkung müssen u. a. auch die Vorsprachen Bismarcks
bei der damaligen italienischen Regierung gesehen werden. Aufgrund der hohen
Indizwirkung seines Amtes wurden vom Gericht die von ihm seinerzeit inoffiziell
geäußerten Hinweise zur Verfolgung der Juden nicht als entlastend angesehen.
Aus diesem Grunde stehen den Klägern
als Rechtsnachfolgern die geltend gemachten Ausgleichsleistungen nicht zu.
Das Gericht hat die Revision gegen
das Urteil wegen der Indizwirkung des Amtes zugelassen.
Wegen des der Entscheidung zugrunde
liegenden Sachverhaltes im Übrigen verweise ich wird auf die Terminsankündigung
unter www.justiz.sachsen-anhalt.de/vg-md.
Aktenzeichen: 5 A 2/08 MD
Uwe Haack
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