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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg
(VG MD) Auskunftsersuchen in
Bezug auf die Belastung von Mineralwässern in Sachsen-Anhalt
03.08.2006, Magdeburg – 2
- Verwaltungsgericht Magdeburg
Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 002/06
Verwaltungsgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 002/06
Magdeburg, den 18. Juli 2006
(VG MD) Auskunftsersuchen in
Bezug auf die Belastung von Mineralwässern in Sachsen-Anhalt
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat am
18.07.2006 in der Verwaltungsrechtssache des Herrn B. (Kläger) gegen das Ministerium
für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt (Beklagter) verhandelt.
Gegenstand des Verfahrens war das auf das Umweltinformationsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt vom 14.02.2006 gestützte Auskunftsersuchen des Klägers in Bezug
auf die Belastung von Mineralwässern in Sachsen-Anhalt mit Uran. Von Interesse
war dabei sowohl die Belastung der derzeit abgefüllten Mineralwässer als auch die
Zusammensetzung des Wassers an den diversen Entnahmestellen in der
Vergangenheit.
Sofern es um die Belastung der
derzeit in Sachsen-Anhalt abgefüllten Mineralwässer ging, hat das Land die
Auskunft erteilt, dass diese nach den vorliegenden Informationen den Grenzwert
von 15 µg/l einhalten würden.
Hinsichtlich der im Übrigen begehrten
Informationen hat das Gericht das beklagte Ministerium verpflichtet, diese zu
erteilen. Es hat im Gegensatz zum Beklagten verneint, dass damit
Betriebsgeheimnisse verletzt würden, da sich das Auskunftsersuchen gerade nicht
auf konkrete Betriebe/ Mineralwässer sondern vielmehr allgemein auf die
Belastung der Mineralwässer und Entnahmestellen mit Uran beziehe. Soweit in
Folge der Auskunft allgemeine Wettbewerbsnachteile für die
Mineralwasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt zu befürchten sein könnten,
liegt dies nach Auffassung des Gerichts in der Natur der Sache, wenn
Informationen herausgegeben werden. Das Umweltinformationsgesetz nimmt diesen
Umstand in Kauf.
Die Berufung gegen das Urteil ist vom
Gericht zugelassen worden.
Aktenzeichen: 5 A 383/05 MD
Uwe Haack
Pressesprecher
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