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Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Magdeburg

(VG MD) Auskunftsersuchen in
Bezug auf die Belastung von Mineralwässern in Sachsen-Anhalt

03.08.2006, Magdeburg – 2

  • Verwaltungsgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 002/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungsgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 002/06

 

 

 

Magdeburg, den 18. Juli 2006

 

 

 

(VG MD) Auskunftsersuchen in

Bezug auf die Belastung von Mineralwässern in Sachsen-Anhalt

 

 

 

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat am

18.07.2006 in der Verwaltungsrechtssache des Herrn B. (Kläger) gegen das Ministerium

für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt (Beklagter) verhandelt.

Gegenstand des Verfahrens war das auf das Umweltinformationsgesetz des Landes

Sachsen-Anhalt vom 14.02.2006 gestützte Auskunftsersuchen des Klägers in Bezug

auf die Belastung von Mineralwässern in Sachsen-Anhalt mit Uran. Von Interesse

war dabei sowohl die Belastung der derzeit abgefüllten Mineralwässer als auch die

Zusammensetzung des Wassers an den diversen Entnahmestellen in der

Vergangenheit.

 

Sofern es um die Belastung der

derzeit in Sachsen-Anhalt abgefüllten Mineralwässer ging, hat das Land die

Auskunft erteilt, dass diese nach den vorliegenden Informationen den Grenzwert

von 15 µg/l einhalten würden.

 

Hinsichtlich der im Übrigen begehrten

Informationen hat das Gericht das beklagte  Ministerium verpflichtet, diese zu

erteilen.  Es hat im Gegensatz zum Beklagten verneint, dass damit

Betriebsgeheimnisse verletzt würden, da sich das Auskunftsersuchen gerade nicht

auf konkrete Betriebe/ Mineralwässer sondern vielmehr allgemein auf die

Belastung der Mineralwässer und Entnahmestellen mit Uran beziehe. Soweit in

Folge der Auskunft allgemeine Wettbewerbsnachteile für die

Mineralwasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt zu befürchten sein könnten,

liegt dies nach Auffassung des Gerichts in der Natur der Sache, wenn

Informationen herausgegeben werden. Das Umweltinformationsgesetz nimmt diesen

Umstand in Kauf.

 

 

 

Die Berufung gegen das Urteil ist vom

Gericht zugelassen worden.

 

 

 

 

 

Aktenzeichen: 5 A 383/05 MD

 

 

 

Uwe Haack

 

Pressesprecher

 

 

 

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