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Wissenswertes zu den Verfahrenskosten

Gerichtsgebühren fallen grundsätzlich für alle Verfahren vor dem Verwaltungsgericht an.

Für Klageverfahren werden diese schon mit dem Eingang der Klageschrift beim Gericht fällig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem sog. Streitwert. Bis zu einem Streitwert von 500 Euro (einschließlich) wird eine Gebühr von 35 Euro angesetzt. Bei einem Streitwert von z.B. 5.000 Euro beträgt die Gebühr 146 Euro. Eine Tabelle der Gebühren für alle Streitwerte bis 500.000 Euro finden Sie als Anlage 2 zum Gerichtskostengesetz (GKG), dessen aktuelle Fassung sie unter www.gesetze-im-internet.de abrufen können. Die so ermittelte (Grund-)Gebühr wird in Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht mit dem Faktor 3 multipliziert. 

Beispiel:
Für eine beim Verwaltungsgericht erhobene Klage, für die ein Streitwert von 5.000 Euro festgesetzt wurde, ist eine Verfahrensgebühr von 3 x 146 Euro = 438 Euro zu zahlen.

Der Kläger hat diese Gebühren grundsätzlich zu Beginn des Verfahrens zu zahlen. Insoweit erstellt das Gericht eine Kostenrechnung, aus der sich die Höhe der Kosten ergibt. Wer die Kosten des Verfahrens letztendlich zu tragen hat, entscheidet das Gericht, wenn das Verfahren beendet ist. Dies ist in der Regel die unterlegene Partei bzw. derjenige, der die Klage zurücknimmt. Obsiegt der Kläger, wird ihm sein eingezahlter „Gebührenvorschuss“ erstattet.

Die Vorschusspflicht gilt nicht für sog. Eilverfahren (d. h. für Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und für Anträge auf Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung). Die Gebühren ermäßigen sich in bestimmten Fällen bei vorzeitiger Beendigung des Verfahrens (z. B. bei Klagerücknahme oder Vergleich).

Zu den bei der Durchführung eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht entstehenden Gerichtskosten zählen auch die im Verfahren entstandenen Auslagen des Gerichts für Gutachten etc. Zudem können weitere Kosten entstehen, wenn sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Wer diese Kosten zu tragen hat, richtet sich ebenfalls nach der oben beschriebenen Kostenentscheidung des Gerichts.

Disclaimer:

Diese wie alle anderen Informationen auf der Homepage des Verwaltungsgerichts Magdeburg erfolgen ohne Gewähr für die Richtigkeit. In keinem Fall wird für Schäden, die sich aus der Verwendung der abgerufenen Informationen ergeben, eine Haftung übernommen.